Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gestaltet als zwingendes Recht die Versorgungsverhältnisse zwischen Wasserversorgungsunternehmen und letztverbrauchenden Endkunden. Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen bestimmen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
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Hinweis für unsere Kunden:
Die Rechtsform der Wasserversorgung hat sich durch die Privatisierung der Stadtwerke geändert. Mit dem Übergang der Versorgungssparten auf die Stadtwerke Schorndorf GmbH Versorgungsbetriebe wird die Wasserversorgung privatrechtlich betrieben. Die Belieferung unserer Wasserkunden erfolgt im Rahmen der Verordnung über die Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 31/1980, Teil I, gültig ab 1. April 1980 sowie die nachfolgend veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Schorndorf GmbH zu der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (Stand: 01.07.2009). Preisänderungen finden durch die geänderte Rechtsform nicht statt. Die Mitarbeiter der Stadtwerke stehen Ihnen auch zukünftig als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Ihre Stadtwerke Schorndorf GmbH


