Die nachfolgenden Verträge bilden die Grundlage für den Netzzugang und die Netznutzung der Stadtwerke Schorndorf-Netze.
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer der Kundenanlage) und den Stadtwerken Schorndorf abgeschlossen. Der Netzanschlussvertrag regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Kundenanlage einschließlich seiner Kostentragung.
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Netzkunden und dem Netzbetreiber Stadtwerke Schorndorf. Mit diesem Vertrag erhält der Netzkunde Zugang zu allen Netzen der Stadtwerke Schorndorf GmbH. Außerdem wird die Notreservelieferung geregelt. Der Abschluss dieses Vertrages ist Voraussetzung für einen Lieferantenwechsel. Für die Netznutzung ist ein Netznutzungsentgelt zu bezahlen.
Händlerrahmenvertrag
Der Händlerrahmenvertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber Stadtwerke Schorndorf GmbH. In ihm wird u. a. das Prozedere eines Lieferantenwechsels festgelegt. Der Abschluss dieses Vertrages ist Voraussetzung für die Aufnahme der Belieferung von Netzkunden im Netzgebiet der Stadtwerke Schorndorf GmbH.



