Kosten nach dem KWKG
ab 01.01.2012 bis 31.12.2012
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Der Gesetzgeber hat mit dem KWKG vom 19.März 2002 die Förderung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen ab dem 01.04.2002 neu geregelt. Hieraus ergeben sich folgende bundesweit einheitliche zusätzlichen Belastungen. |
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| Für die ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle | 0,030 Cent/kWh | |
| Für jede weitere | 0,030 Cent/kWh | |
| Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten 4% des Umsatzes übersteigen sowie Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Nachweis erforderlich) | ||
| Für jede kWh | 0,015 Cent/kWh | |
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (soweit nicht angegeben).



