Zur Bestimmung der Entgelte für eine konkrete Netznutzung bei einem Kunden mit Lastprofilzählung sind zunächst folgende Kundendaten erforderlich:
- Ort und Spannungsebene (in kV) des Kundenanschlusses (Entnahmestelle)
- Jahresarbeit E in kWh (dem Netz entnommene Energiemenge)
- Bei Kunden ohne Eigenerzeugung: Maximalleistung P in kW (höchster im Vertragsjahr auftretender 1/4-h-Leistungsmittelwert)
- Bei Kunden mit Eigenerzeugung: "angemeldete Maximalleistung" P in kW (höchster im Vertragsjahr auftretender 1/4-h-Leistungsmittelwert) sowie die angemeldete Reservenetzkapazität PR in kW
Aus dem Quotient der Jahresarbeit E und der Maximalleistung P wird die Jahresnutzungsdauer T errechnet. Entsprechend dem Ergebnis (mindestes 2.500 h/a oder weniger als 2.500 h/a) sind die entsprechenden Spalten im Preisblatt 1 bzw. Preisblatt 2 auszuwählen. Für jede Entnahmespannungsebene sind dort ein Jahresleistungspreis und ein Arbeitspreis angegeben.
Das Netznutzungsentgelt ergibt sich dann aus der Summe der Einzelmultiplikation des Jahresleistungspreises mit der Maximalleistung P und des Arbeitspreises mit der Jahresarbeit E.
Für die Reservenetzkapazität gilt ein jährlicher Leistungspreis (EUR/kWa) in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen, im Voraus angemeldeten Reservenetzinanspruchnahme und der Entnahmespannungsebene des Netzkunden. Die Preise hierfür sind in Preisblatt 5 abgebildet.
Im Rahmen der Systemdienstleistungen wird Blindarbeit bis zu einem cos phi = 0,9 induktiv bereitgestellt. Sollte der Blindleistungsbedarf darüber hinausgehen oder kapazitiv sein, so ist ein zusätzliches Entgelt für die Bereitstellung der Blindleistung zu entrichten
(Preisblatt 6).
Für Kunden im Niederspannungsnetz mit einer Maximalleistung von weniger als 30 kW wird in der Regel auf eine Lastprofilzählung (registrierende 1/4-h-Leistungsmessung) verzichtet. In diesen Fällen ist nur ein kWh-Zähler, ggf. mit Maximum-Registrierung notwendig. Für Kleinnetzkunden gilt ein reiner Arbeitspreis (Preisblatt 3).



