VORSICHT

Aus dem Schorndorfer Stadtteil Fuchshof erreichen uns Meldungen, dass ein vermeintlicher Mitarbeiter der Stadtwerke Wasserproben durchführen möchte. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Stadtwerke keine Wasserproben durchführen. Bitte gewähren Sie keinen Unbefugten Zugang zu Ihren Räumlichkeiten, die Mitarbeiter der Stadtwerke sind als solche zu erkennen und führen einen Dienstausweis mit sich.

 

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Netznutzung

Mit dem Inkrafttreten des "Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" (EnWG) am 13. Juli 2005 wurde das bisher geltende "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" vom April 1998 abgelöst. Ergänzend dazu traten am 29. Juli 2005 die "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)" und die "Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV)" in Kraft.

Die Stadtwerke Schorndorf haben bei der Landesregulierungsbehörde Netzentgelte nach den Anforderungen des EnWG vom 13. Juli 2005 und den entsprechenden Verordnungen beantragt.

Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die Nutzung der Stromnetze der Stadtwerke Schorndorf GmbH sind von der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg mit Beschluss vom 01. Dezember 2006 genehmigt worden und gelten gemäß dem Genehmigungsbescheid einschließlich Nachträge für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2008.

Die rückwirkende Genehmigung ist rechtlich umstritten und Gegenstand laufender Verfahren. Unter dem Vorbehalt einer späteren Rückforderung wendet die Stadtwerke Schorndorf GmbH die genehmigten Preise ab 01.01.2006 an. Sie gelten für alle Kunden und Lieferanten, die die Netze der Stadtwerke Schorndorf GmbH nutzen.

Ergänzend zum EnWG werden jeweils auch die gültigen Gesetzesvorschriften zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien umgesetzt.

Die Stadtwerke Schorndorf GmbH gibt die aus den KWK-Förderzuschlägen resultierenden Belastungen seit dem 1. April 2002 an die Letztverbraucher weiter, die an ihre Netze angeschlossen sind. Diese Weitergabe erfolgt über die Netznutzungsentgelte (Preisblatt 7) in Form von endverbraucherbezogenen Aufschlägen und entspricht den Vorschriften des KWK-G (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung).

Eine Anpassung dieser Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Marktentwicklungen oder Änderungen des Ordnungsrahmens, bleibt vorbehalten.

Diese Angaben dienen nur zur unverbindlichen Information. Für den Fall einer beabsichtigten Netznutzung gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schriftlich vorgelegten Preisblätter.

Die Stadtwerke Schorndorf GmbH behält sich vor, bei Problemen in der technischen Betriebsführung die Netznutzung (insbesondere bei Engpässen der Netzkapazität) einzuschränken bzw. einzelne Lieferungen abzulehnen.

Kontakt und Ansprechpartner

Herr Lutz Koch
Telefon 07181 96450 - 302

lutz.koch@stadtwerke-schorndorf.de

 

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